Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können. Ebenso zählt man auch die Stoffe dazu, denen man einen Grenzwert zuweist. Stoffe, Gemische und weitere bestimmte Erzeugnisse, die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) stehen und den angelegten Kriterien entsprechen, gehören zu den Gefahrstoffen. Entsprechen Stoffe oder Gemische nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ist darauf klar hinzuweisen.
Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf das europäische Gefahrstoffrecht. Am 31. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) verkündet. Diese Verordnung führte das weltweit gültige GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) auf europäischer Ebene ein. Auf der Basis ihrer gefährlichen Eigenschaften werden Gefahrstoffe entsprechend eingestuft und gekennzeichnet.
Auszug aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrstoff)
Lagerklassen und deren Zuordnung
Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben wie im Sicherheitsdatenblatt oder die gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen. Hierbei wird jeder Gefahrstoff in eine einzige Lagerklasse eingestuft. Die Lagerklasse ergibt sich aus dem Gefahrenmerkmal, welches in einem definierten Ablaufschema als erstes zutreffend ist.
Lagerklasse (LGK) Beschreibung der Lagerklasse entsprechend TRGS-510
1 Explosive Gefahrstoffe
2A Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
2B Aerosolpackungen und Feuerzeuge
3 Entzündbare Flüssigkeiten
4.1A Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
4.1B Entzündbare feste Gefahrstoffe
4.2 Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe
4.3 Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1A Stark oxidierende Gefahrstoffe
5.1B Oxidierende Gefahrstoffe
5.1C Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
5.2 Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
6.1A Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe
6.1B Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2/ sehr giftige Gefahrstoffe
6.1C Brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.1D Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
7 Radioaktive Stoffe
8A Brennbare ätzende Gefahrstoffe
8B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe
10 Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
11 Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
12 Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
13 Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
Zusammenlagerung Gefahrstoffe einer Lagerklasse dürfen in der Regel in einem Lagerabschnitt gelagert werden. Die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen verschiedener Lagerklassen wird ausführlich durch eine Tabelle Separat- oder Zusammenlagerung im VCI-Konzept bzw. der TRGS 510 beschrieben. Zusammenlagerungsbeschränkungen innerhalb der Lagerklassen 10 – 13 gibt es nicht. Bei der Zusammenlagerung von Artikeln der LGK 10 – 13 mit anderen Lagerklassen muss bei Anwendung der Tabelle Separat- oder Zusammenlagerung die Brandgefährlichkeit von Stoff und Verpackung berücksichtigt werden.
Auszug aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Lagerklasse)
Gefahrstofflagerung