Leichtrollenbahnen dienen zum Transport von Stückgut durch Schwerkraft, d. h. durch leichtes Gefälle. Die erforderliche Neigung beträgt je nach Beschaffenheit und Gewicht des Fördergutes 2-5 %. Der Boden des Förderguts kann Längsstege oder umlaufende Randleisten aufweisen, sofern diese auf den Rollen aufliegen. Der reibungslose Lauf ist auch bei seitlich überstehendem Gut gewährleistet, in der Regel sollte die Bahnbreite aber größer als die maximale Fördergutbreite gewählt werden. Das Fördergut sollte mindestens auf drei Tragrollen aufliegen. Daraus ergibt sich die erforderliche Teilung (Achsabstand) der Rollenbahn.
Leichtrollenbahnen